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ApoRG: Gesetzentwurf für eine Apothekenhonorar- und Apothekenstrukturreform vom 14.06.2024

Der Bundesverbands Deutscher Krankenhausapotheker (ADKA) e.V. nimmt Stellung zum Referententwurf des Apotheken-Reformgesetzes (ApoRG)

Der Bundesverband Deutscher Krankenhausapotheker (ADKA) e.V. vertritt die Interessen von mehr als 90% der in Deutschland tätigen Krankenhausapotheker*innen. Er ist zugleich Berufsverband und wissenschaftliche Fachgesellschaft und verfolgt keine wirtschaftlichen Interessen.

Ausdrückliches Ziel des ADKA e.V. ist die wirksame, sichere und kostengünstige Arzneimitteltherapie aller Patient*innen, die in deutschen Krankenhäusern behandelt werden. Der ADKA e.V. setzt sich dafür ein, die Qualität der Arzneimitteltherapie im Krankenhaus und an den Sektorengrenzen kontinuierlich zu optimieren, um Risiken zu minimieren und für die Patient*innen ein größtmögliches Maß an Arzneimitteltherapiesicherheit zu erreichen.

Am 27. Juni 2024 hat die ADKA zum Referentenentwurf des Bundesministeriums für Gesundheit für eine Apothekenhonorar- und Apothekenstrukturreform (Apotheken-Reformgesetz – ApoRG) vom 14. Juni 2024 Stellung bezogen.


ADKA Stellungnahme zum  Referentenentwurf  des Bundesministeriums für Gesundheit eines Gesetzes für eine Apothekenhonorar- und Apothekenstrukturreform (ApoRG) vom 13.06.2024 als PDF (Download)