50. ADKA-Jahreskongress:
Gestalten Sie das Programm mit! Noch bis Sonntag, 09. Feburar 2025, können Sie ihr Abstract einreichen.
Akkreditierung externer Fortbildungen
Die Zertifizierte Fortbildung Klinische Pharmazie des Bundesverbandes Deutscher Krankenhausapotheker e.V. (ADKA) schafft den Rahmen für die Akkreditierung von Fortbildungsveranstaltungen.
Sie organisieren eine Fortbildung für Krankenhausapothekerinnen und Krankenhausapotheker und möchten diese Veranstaltung als zertifizierte Fortbildung durch die ADKA akkreditieren lassen?
Alles über den Ablauf der Akkreditierung Ihrer Veranstaltung finden Sie unten.
FAQ rund um die Akkreditierung externer Fortbildungen
Die Veranstalterin bzw. der Veranstalter reicht einen Antrag auf Akkreditierung der geplanten Fortbildungsmaßnahme als E-Mail an zefobi(at)adka.de bei der zentralen Zertifizierungsstelle möglichst 3 Monate vor Beginn bzw. Erscheinen ein.
Folgende Dinge sollten enthalten sein:
- Lernziele und nach Möglichkeit Abstracts
- die zu erwartende Teilnehmerzahl
- ggf. das Sponsoring (bei Fremdfinanzierung unbedingt offen zu legen)
Anträge und Formular siehe unten unter "Dokumente & Vorlagen"
Die zentrale Zertifizierungsstelle leitet die Anträge unverzüglich an alle Mitglieder des betroffenen Akkreditierungsgremiums weiter.
Unabhängig von der Akkreditierung wird die Ankündigung der Veranstaltung auf dieser Webseite (unter "Termine") und in der verbandseigenen Zeitschrift Krankenhauspharmazie veröffentlicht.
Die Sprecherin bzw. der Sprecher eines Expertengremiums zur Akkreditierung ist verpflichtet, innerhalb von 10 Tagen das Votum ebenfalls per E-Mail an die zentrale Zertifizierungsstelle zurück zu melden.
Nach erfolgter Akkreditierung erstellt die zentrale Zertifizierungsstelle in ausreichender Anzahl Teilnahmebescheinigungen mit dem Titel und der Akkreditierungsnummer der Veranstaltung sowie der gewährten Punktzahl.
Diese werden an die Veranstalterin bzw. den Veranstalter geschickt mit der Maßgabe, sie individuell an die einzelnen Teilnehmerinnen und Teilnehmer auszugeben.
Die Veranstalterin bzw. den Veranstalter ist verpflichtet, nach der Fortbildungsmaßnahme eine Liste an die zentrale Zertifizierungsstelle zu senden, aus der die tatsächliche Zahl der Teilnehmerinnen und Teilnehmer hervorgeht. Danach überzählige Teilnahmebescheinigungen sind ebenfalls zurück zu senden. Die zentrale Zertifizierungsstelle überprüft die Vorgänge auf Termingerechtigkeit und Vollständigkeit.
Nach der Veranstaltung wird von der zentralen Zertifizierungsstelle die Rechnung anhand der tatsächlichen Zahl der Teilnehmerinnen und Teilnehmer erstellt. Die Kosten für die Akkreditierung betragen 2€ pro 45 Minuten Fortbildungsdauer und Person, die an der Fortbildung teilgenommen hat.
Kontaktdaten ZeFobi
Zentrale Zertifizierungsstelle der ADKA e.V.
Christine Sundmacher
St.-Emmeram-Weg 35
85774 Unterföhring
Dokumente & Vorlagen
Downloads
- Richtlinie für eine Zertifizierte Fortbildung Klinische Pharmazie des Bundesverbandes Deutscher Krankenhausapotheker (ADKA) e.V.
- Geschäftsordnung für eine Zertifizierte Fortbildung Klinische Pharmazie des Bundesverbandes Deutscher Krankenhausapotheker (ADKA) e.V.
- Regularien für die Organisation von Fortbildungen und ADKA-Veranstaltungen durch Landesverbände, Ausschüsse, Arbeits- und Projektgruppen