Closed Loop Medication Management:
Informieren Sie sich auf unseren neuen Seiten zu den Prozessen im Closed Loop und deren Beitrag zur AMTS!
Werden Sie ADKA-Mitglied
Ihre fachliche Leistung erbringen Sie in hervorragender Weise vor Ort. Für die Rahmenbedingungen engagiert sich Ihr Berufsverband, die ADKA. Sie vertritt als einziger Verband singulär die Interessen der Krankenhausapothekerinnen und Krankenhausapotheker gegenüber Verbänden, Gesellschaft und Politik.
Gute Pharmazie im Krankenhaus braucht Sie als engagierte Kollegin bzw. engagierten Kollegen und Sie brauchen die Rahmenbedingungen, die Ihre Entfaltung ermöglichen.
Ein Verband ist immer so stark wie seine Nachhaltigkeit im Berufsstand. Bereits rund 80% der deutschen Krankenhausapothekerinnen und Krankenhausapotheker sind Mitglied in der ADKA und geben dem Verband den notwendigen Rückhalt. Werden auch Sie Mitglied der ADKA!
Als Apotheker, der als Angestellter des Krankenhauses oder dessen Träger in der Klinik arbeitet, können Sie die ordentliche Mitgliedschaft beantragen. Daneben gibt es auch die außerordentliche Mitgliedschaft, wenn Sie die oben genannte Voraussetzung nicht erfüllen.
Über den Antrag zur außerordentlichen Mitgliedschaft entscheidet der ADKA-Vorstand in seinen regelmäßigen Sitzungen.
Mit der ordentlichen oder außerordentlichen Mitgliedschaft sind für Sie zusätzliche Vorteile verbunden:
- Jeden Monat erhalten Sie kostenlos Ihr persönliches Exemplar der Zeitschrift Krankenhauspharmazie
- Schneller Informationsaustausch mit Kollegen über die Mailingliste ADKA-intern
- Zugang zum internen Teil der ADKA-Homepage mit vielfältigen Downloads
- Vergünstigte Teilnahme an ADKA-Fortbildungsveranstaltungen sowie Kongressen, Workshops und Seminaren
- Kostenlose Nutzung von ADKA-DokuPIK, der Online-Datenbank für Medikationsfehler und Interventionen
- Reduzierte Lizenzgebühren für die ADKA-AmInfo-Datenbank
- Bezug des ASHP-Literaturangebots (American Society of Healthcare Pharmacists) zum Mitgliederpreis
- Teilnahmemöglichkeit an speziellen Förderprogrammen z.B. für junge Führungskräfte
- Aktuelle Informationen über die politische Arbeit von ADKA-Präsidium und Vorstand
- Serviceleistung durch die fachliche Arbeit der Ausschüsse und Arbeitsgruppen
- Kostenlose Zertifikatausstellung: zertifizierte Fortbildung Klinische Pharmazie
Als Apothekerin oder Apotheker, die bzw. der von einem Krankenhaus oder dessen Träger angestellt ist, können Sie die ordentliche Mitgliedschaft beantragen.
Daneben besteht auch die Möglichkeit einer außerordentlichen Mitgliedschaft, wenn Sie die oben genannte Voraussetzung nicht erfüllen und ein Mitglied aus dem Bundesvorstand Ihre Aufnahme in den Verband vorschlägt. Über Anträge zu außerordentlichen Mitgliedschaften entscheidet der ADKA-Vorstand in seinen regelmäßigen Sitzungen.
Mitgliedsbeitrag | 195€ |
Mitgliedsbeitrag ermäßigt * bei einem Arbeitsverhältnis bis zur Hälfte (50%) der regulären Wochenarbeitszeit | 148€ |
Und noch etwas: Bei einem Beitritt in der zweiten Jahreshälfte entfällt der Jahresbeitrag für das laufende Jahr.