Bleiben Sie am Ball!

Zertifizierte Fortbildung Klinische Pharmazie

Die fortwährende Erweiterung der persönlichen beruflichen Kenntnisse und Fähigkeiten bedingen eine kontinuierliche Fortbildung der Krankenhausapothekerinnen und Krankenhausapotheker.

Im Krankenhaus tätige Apothekerinnen und Apotheker nehmen mit hohem Verantwortungsbewusstsein komplexe Berufsaufgaben wahr.
Die Grundlage für das Vertrauen in die Qualität ihrer Leistung bildet die fachliche Kompetenz der klinischen Pharmazeutinnen und Pharmazeuten.

Die ADKA als Bundesverband unterstützt und fördert ihre Mitglieder mit der Zertifizierten Fortbildung Klinische Pharmazie des Bundesverbandes Deutscher Krankenhauspaotheker (ADKA) e.V. in der Darstellung ihrer erfolgreichen und kontinuierlichen Fortbildung.

Als ADKA-Mitglied können Sie bei der Zentralen Zertifizierungsstelle der ADKA e.V. (ZeFoBi) ein Zertifikat über Ihre Fortbildungsleistung beantragen.

FAQ - Häufige Fragen rund um ZeFoBi

Jeder Krankenhausapothekerin und jeder Krankenhausapotheker in Deutschland kann zum Nachweis ihrer bzw. seiner Fortbildungsleistung ein Zertifikat der Zertifizierten Fortbildung Klinische Pharmazie des Bundesverbandes der Deutschen Krankenhausapotheker (ADKA) e.V. beantragen.

Eine vorherige Anmeldung ist dazu nicht notwendig.

  • Das ADKA-Fortbildungszertifikat mit einer Gültigkeit von zwei Jahren wird auf Antrag erteilt.
  • Jeder Antragsteller oder jede Antragstellerin sammelt eigenverantwortlich seine oder ihre punktwerten Belegdokumente (Teilnahmebescheinigungen o.ä.).
  • Zur Beantragung des ADKA-Fortbildungszertifikats ist das auf der ADKA-Webseite zur Verfügung gestellten Antragsformular zu verwenden und vollständig auszufüllen.
  • Alle Belege sind mit dem Antrag und einer tabellarischen Auflistung der Belege per E-Mail an zefobi(at)adka.de an die zentrale Zertifizierungsstelle einzureichen. Bitte erstellen Sie möglichst ein zusammengeführtes PDF mit den Fortbildungszertifikaten.
  • Berücksichtigt werden Bescheinigungen/Teilnahmezertifikate, die zum Zeitpunkt der Antragsstellung nicht älter als zwei Jahre sind; es gilt das Datum des jüngsten und ältesten Belegs.
  • Eine Antragsstellung kann maximal drei Monate zurückdatiert werden, um eine lückenlose Zertifizierung zu ermöglichen.
  • Die zentrale Zertifizierungsstelle nimmt eine formale Prüfung vor (Punktzahl und Zeitraum) und ist verantwortlich für die Erstellung und Versand des Zertifikats.

Sobald 60 Fortbildungspunkte nachgewiesen werden können (siehe § 5 Geschäftsordnung für die Durchführung der Zertifizierten Fortbildung Klinische Pharmazie), ist die Antragsstellung möglich.

Die Teilnahmebescheinigungen dürfen nicht älter als 24 Monate sein.

Das Zertifikat hat ab dem Antragsdatum eine Gültigkeit von 2 Jahren.

Erst nach Ablauf des Zertifikats kann ein Folgezertifikat beantragt werden.

 

Ja, es gibt vier verschieden Stufen:

  1. Stufe: die ersten beiden Zertifikate sind ohne besonderen Status.
  2. Stufe: ab dem dritten Zertifikat wird dieses in Bronze erteilt. Das vierte Zertifikat ist ebenfalls in Bronze.
  3. Stufe: das fünfte bis neunte Zertifikat wird in Silber erteilt.
  4. Stufe: ab dem zehnten Zertifikat sind alle weiteren in Gold.

Alle Zertifikate haben immer eine Gültigkeit von 2 Jahren. Bis zum Erreichen des Goldstatus bei der Zertifizierten Fortbildung der ADKA sind somit mindestens 20 Jahre in Folge Fortbildungsleistungen nachzuweisen.

Für ADKA-Mitglieder ist die Ausstellung des Zertifikats kostenfrei.
Für Nichtmitglieder wird eine Gebühr in Höhe des jeweils gültigen ADKA-Jahresbeitrages für ordentliche Mitglieder erhoben.

Neben dem schriftlichen Nachweis der stetigen Erweiterung Ihres Fachwissens erhalten Sie als ADKA-Mitglied mit Zertifikat zu vielen verbandseigenen Veranstaltungen einen Rabatt bei den Teilnahmegebühren!

Kontaktdaten ZeFobi

Zentrale Zertifizierungsstelle der ADKA e.V.
Christine Sundmacher
St.-Emmeram-Weg 35
85774 Unterföhring

 


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