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Arzneimittel-Lieferengpassbekämpfungs- und Versorgungsverbesserungsgesetz

ADKA-Stellungnahme zum Referentenentwurf

Berlin, 28.Februar 2023 - Der  Bundesverband Deutscher Krankenhausapotheker (ADKA) e.V. nimmt Stellung zum Referentenentwurf des Gesetzes zur Bekämpfung von Lieferengpässen bei patentfreien Arzneimitteln und zur Verbesserung der Versorgung mit Kinderarzneimitteln. 

Im Fokus der Verbandsarbeit der ADKA steht es, den bestmöglichen Nutzen der Arzneimitteltherapie für die Patienten in deutschen Krankenhäusern zu gewährleisten. Hierzu ist es notwendig, eine größtmögliche Sicherheit in der Arzneimittelversorgung ebenso wie eine sehr hohe Arzneimittel- und Arzneimitteltherapiesicherheit zu erzielen. Der Gesetzentwurf, auf den hier Bezug genommen wird, zeigt die Absicht des Gesetzgebers, Arzneimittel-Lieferengpässe zu reduzieren. Die ADKA befürwortet das Bestreben, die Arzneimittel- und Wirkstoffherstellung in Deutschland und Europa zu stärken. Um die Ursachen von Lieferengpässen zu bekämpfen, sieht die ADKA die vorgesehenen Regelungen allerdings als nicht weitreichend genug an und formuliert ergänzenden Änderungsbedarf.

Diese Ergänzungen können der Stellungnahme vom 28. Februar 2023 entnommen werden.