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Ausschreibung: ADKA-Innovationspreis 2021

Der Innovationspreis würdigt Forschungsarbeiten auf dem Gebiet der Klinischen Pharmazie, die einen innovativen Ansatz zur Lösung patientenorientierter Fragestellungen im Krankenhaus eröffnen.

ADKA-Innovationspreis 2021 im Bereich Klinische Pharmazie

Gestiftet von der Sanofi-Aventis Deutschland GmbH

Zum 19. Mal wird der Innovationspreis von der Sanofi-Aventis Deutschland GmbH gestiftet. Mit diesem Preis soll ein innovatives Projekt der Krankenhauspharmazie gewürdigt werden.

Der Innovationspreis ist mit 7.500 Euro dotiert.

Die ADKA-Ausschüsse Antiinfektive Therapie, Intensivmedizin und klinische Ernährung, Onkologie, Pädiatrie und Psychiatrie, Neurologie und Gerontopsychiatrie schlagen dem Stifter Teilnehmer für eine Preis-Jury vor, die den Gewinner des Innovationspreises festlegen.

Auch in diesem Jahr hat sich die Jury in Abstimmung mit dem Stifter dafür entschieden, kein spezielles Themengebiet vorab festzulegen.

Es sind alle Krankenhausapotheken aufgefordert, ihre innovativen Projekte einzureichen.

Dazu können sektorenübergreifende Projekte genauso gehören wie andere aktuell wichtige Themen aus den Bereichen Arzneimitteltherapiesicherheit, Antibiotic Stewardship, Qualitätsmanagement, Fehlervermeidung, Hygiene, Leitlinien, Clinical Pathways, Compliance-Sicherung, Lehre wie auch Herstellung bestimmter Arzneimittel oder Medizinprodukte zur patientenindividuellen
Diagnostik oder Therapie.

Es dürfen jedoch keine Projekte eingereicht werden, die ein bestimmtes Arzneimittel oder Medizinprodukt in einer besonderen Weise positiv oder negativ darstellen. Es geht vielmehr um den innovativen Ansatz von Projekten durch die Krankenhausapotheke.

Sie, liebe Kolleginnen und Kollegen, sind nun aufgerufen, sich mit Ihren aktuellen und innovativen Arbeiten, um den Innovationspreis 2021 im Bereich Klinische Pharmazie zu bewerben.

Die oben genannten Ausschüsse bedanken sich im Namen des ADKA-Vorstandes und aller ADKA-Mitglieder bei der Sanofi-Aventis Deutschland GmbH für die Stiftung dieses Preises und sehen ihn als Unterstützung der zukunftsorientierten Tätigkeit der Krankenhausapotheken in Deutschland.

Bitte beachten Sie, dass zur Erhöhung der Transparenz bei Förderung des eingereichten Projektes auf einen möglichen Interessenkonflikt hingewiesen werden muss (Satzung Artikel IV).

Prof. Dr. Roland Radziwill
Apotheke, Ernährungszentrum und Patienten-BeratungsZentrum, Klinikum Fulda gAG


Satzung

Der ADKA-Innovationspreis wird auf Grundlage einer zweiseitigen Vereinbarung zwischen der ADKA e.V. und der Sanofi-Aventis Deutschland GmbH verliehen.

Teilnehmer: approbierte Apotheker/innen, die in einem Krankenhaus angestellt sind

Abgabetermin: spätestens 01. März 2021

Einreichung elektronisch an:
Ausschuss Intensivmedizin und klinische Ernährung der ADKA e.V.
Herrn Prof. Dr. Roland Radziwill
Apotheke, Ernährungszentrum und PatientenBeratungs-Zentrum, Klinikum Fulda gAG,
Pacelliallee 4, 36043 Fulda
(roland.radziwill(at)klinikum-fulda.de)

Dotierung: 7.500,- Euro

Verleihung: ADKA-Jahrestagung 2021

Verleihung durch: Ausschüsse Antiinfektive Therapie, Intensivmedizin und klinische Ernährung, Onkologie, Pädiatrie und Psychiatrie, Neurologie und Gerontopsychiatrie der ADKA e.V. und den Stifter Sanofi-Aventis Deutschland GmbH

Artikel I: Zielsetzung des Preises

Der Preis würdigt eine Innovation auf dem Gebiet der klinischen Pharmazie. Die prämierte Arbeit wird mit 7.500,- Euro dotiert.

Die Erkenntnisse, die in den Arbeiten gewonnen worden sind, sollen sich in der klinischen Praxis umsetzen lassen. Promotions- und andere Abschlussarbeiten müssen praxisorientiert umgearbeitet sein und dürfen den vorgeschriebenen Umfang nicht überschreiten.

Die Sanofi-Aventis Deutschland GmbH stiftet den Innovationspreis 2021 für Krankenhausapotheker. Der Bundesverband Deutscher Krankenhausapotheker (ADKA e.V. und die Ausschüsse Antiinfektive Therapie, Intensivmedizin und klinische Ernährung, Onkologie, Pädiatrie und Psychiatrie, Neurologie und Gerontopsychiatrie der ADKA e.V.) verleiht den Preis durch eine unabhängige Jury auf der Jahrestagung der ADKA im Frühjahr. Es ist beabsichtigt, den Preis jährlich neu auszuschreiben, wobei der Stifter sich das Recht vorbehält, hierüber von Jahr zu Jahr neu zu entscheiden.

Der Preisträger wird aufgrund einer Ausschreibung, die in der Zeitschrift „Krankenhauspharmazie“ und auf der ADKA e.V. - Homepage veröffentlicht wird, gemäß den nachstehenden Bestimmungen ermittelt.
Beim Innovationspreis der Sanofi-Aventis Deutschland GmbH handelt es sich nicht um einen Preis, der unter das Stiftungsrecht fällt.

Artikel II: Voraussetzungen der Teilnahme

Die Unterlagen müssen bis zum 01. März 2021 elektronisch beim Ausschuss Intensivmedizin und klinische Ernährung der ADKA e.V. eingereicht werden. In begründeten Fällen kann die Jury auch verspätet eingereichte Unterlagen zulassen.
Teilnahmeberechtigt ist, wer als Apotheker in einer Krankenhausapotheke oder im Krankenhaus hauptberuflich tätig und von einem Krankenhaus oder einem Krankenhausträger angestellt ist. Ausgezeichnet wird eine Arbeit, die von einer Einzelperson oder von zwei oder mehreren erstellt worden ist.

Es können sowohl wissenschaftliche Arbeiten als auch Praxisberichte über innovative Projekte eingereicht werden. Aus der Gliederung sollten die Hintergründe, die Zielsetzung, das methodische Vorgehen, die Ergebnisse, die Diskussion der Ergebnisse sowie die Schlussfolgerung klar erkennbar sein.

Die Arbeit kann bereits veröffentlicht sein, im Regelfall jedoch nicht länger als zwei Jahre vor dem Einreichungstermin. In begründeten Ausnahmefällen entscheidet die Jury über die Zulassung. Die eingereichten Arbeiten dürfen nicht gleichzeitig zu anderen Prämierungen eingereicht werden. Ausgeschlossen sind ebenfalls schon anderweitig prämierte Arbeiten.

Wird eine Arbeit vorgelegt, die in Zusammenarbeit mit anderen Personen erstellt oder verfasst wurde, so ist die schriftliche Zustimmung aller Mitautoren Bedingung für die Teilnahme. Das Manuskript muss druckreif geschrieben sein und darf 60 Seiten DIN A4 bei 12pt Schriftgröße und 1,5-fachem Zeilenabstand nicht überschreiten, einschließlich des Literaturverzeichnisses und aller Anhänge. Es können auch Sonderdrucke bereits veröffentlichter Arbeiten eingereicht werden, diese dürfen einen Umfang von 20 Druckseiten nicht überschreiten. In Zweifelsfällen entscheidet die Jury über die Annahme einer eingereichten Arbeit.

Die Manuskripte müssen in elektronischer Ausfertigung in deutscher Sprache eingereicht werden. Zusätzlich muss eine Kurzfassung der Arbeit eingereicht werden, eine Begründung, weshalb die Arbeit auf dem Gebiet der Klinischen Pharmazie wegbereitend ist, sowie eine Erklärung über mögliche Interessenskonflikte.
Als Anlage sind weiterhin Name und Anschrift, Curriculum vitae, ein Literaturverzeichnis, sowie eine Erklärung beizufügen, dass die eingereichte Arbeit von dem Autor/den Autoren selbst verfasst ist. Alle diese Dokumente sind in elektronischer Form einzureichen.

Artikel III: Zuerkennung des Preises

Über die Zuerkennung des Preises entscheidet innerhalb von zwei Monaten nach Ablauf der Einreichungsfrist eine Jury von fünf anerkannten Experten der ADKA-Ausschüsse.

Bei formalen Fehlern bei den Einreichungsunterlagen kann die Jury eine Arbeit ausschließen.

Die Mitglieder der Jury werden auf Vorschlag der ADKA-Ausschüsse Antiinfektive Therapie, Intensivmedizin und klinische Ernährung, Onkologie, Pädiatrie und Psychiatrie, Neurologie und Gerontopsychiatrie vom Stifter berufen. Die Berufung erfolgt für die Dauer eines Jahres. Die Berufung bedarf der Schriftform. Sie ist widerruflich. Tritt ein Mitglied der Jury nach seiner Berufung zurück, beruft der Vorsitzende der Jury im Einvernehmen mit den anderen Jurymitgliedern ein neues Mitglied in die Jury. Die Jury beruft aus ihrer Mitte jeweils mit einfacher Mehrheit einen Vorsitzenden, der die Belange der Jury gegenüber dem Stifter und Dritten vertritt. Seine Amtszeit endet mit der Wahl eines neuen Vorsitzenden. Jedes Mitglied der Jury und der Stifter erhalten eine Kopie der eingereichten Arbeiten und eine Aufstellung der eingegangenen Bewerbungen. Die Jury kann nach Rücksprache mit dem Stifter zur Entscheidungsfindung in begründeten Fällen einen Gutachter hinzuziehen, der jedoch kein Stimmrecht hat.

Während der beratenden Sitzung legen die Mitglieder der Jury ihre Stellungnahmen vor und stellen sie zur Diskussion und Entscheidung. An dieser Sitzung nimmt ein Vertreter des Stifters teil, ohne jedoch stimmberechtigt zu sein. Kann ein Mitglied der Jury an der beratenden Sitzung nicht teilnehmen, soll es sein Votum schriftlich dem Vorsitzenden der Jury mitteilen. Die Jury fasst alle Beschlüsse mit einfacher Stimmenmehrheit der Mitglieder. Jedes Mitglied der Jury kann ein anderes Mitglied bevollmächtigen, sein Stimmrecht für ihn auszuüben. Die Stimmrechtsvollmacht muss schriftlich erfolgen und dem Vorsitzenden spätestens bei Beginn der Sitzung vorgelegt werden. Die Sitzung ist nicht öffentlich. Die Gewinner/innen werden innerhalb von vierzehn Tagen, nachdem die Jury eine Entscheidung getroffen hat, spätestens aber drei Monate nach Ablauf der Einreichungsfrist, schriftlich durch den Stifter benachrichtigt.

Die Jury kann beschließen, dass von einer Zuerkennung eines Preises für das betreffende Jahr abzusehen ist, sofern kein preiswürdiger Beitrag eingereicht wurde. Die Jury kann ferner entscheiden, ob der Preis geteilt werden soll, falls zwei gleichwertige Arbeiten eingereicht wurden. Stammt die prämierte Forschungsarbeit von einer Gruppe, verleihen die Ausschüsse Antiinfektive Therapie,  Intensivmedizin und klinische Ernährung, Onkologie, Pädiatrie und Psychiatrie, Neurologie und Gerontopsychiatrie der ADKA e.V. den Innovationspreis der Sanofi-Aventis Deutschland GmbH an die hieran Beteiligten zur gesamten Hand. Die interne Aufteilung ist nicht ihre Aufgabe.

Der Innovations-Preis wird dem Preisträger im Rahmen einer Feierstunde während der Jahrestagung der ADKA vom Juryvorsitzendem und einem Vertreter des Stifters überreicht.

Artikel IV: Sonstige Bestimmungen

Die Mitglieder der Jury arbeiten ehrenamtlich. Sie erhalten von der Sanofi-Aventis Deutschland GmbH eine angemessene Aufwandsentschädigung im Rahmen der steuerrechtlichen Vorschriften und eine Übernahme der Reisekosten.

Der Rechtsweg ist für die Mitglieder der Jury sowie für alle Teilnehmer des Innovationspreises hinsichtlich aller Entscheidungen und Maßnahmen des Stifters ausgeschlossen. Die eingereichten Unterlagen werden nicht zurückgesandt.

Die ADKA e.V. und der Stifter sind berechtigt, über die Preisverleihung öffentlich unter Nennung des Namens des Preisträgers und des Titels der prämierten Arbeit zu berichten.

Die Siegerarbeit wird auf der ADKAJahrestagung präsentiert.

Nach Möglichkeit soll ein Abstract der Siegerarbeit in der Zeitschrift „Krankenhauspharmazie“ veröffentlicht werden. Der Stifter ist jederzeit befugt, diese Satzung im Einvernehmen mit dem Juryvorsitzenden zu ändern. Eine solche entfaltet jedoch keine Wirkung für eine bereits laufende Ausschreibung bis zur Verleihung des Preises.

Interessenskonflikt
Alle Teilnehmer müssen schriftlich erklären, ob das eingereichte Projekt durch die finanzielle Förderung von Dritten (insbesondere Firmen und Institutionen außerhalb des Krankenhauses) unterstützt wurde.

Kommerzielle Nutzung
Mit dem Gewinn des Innovationspreises zu kommerziellen Zwecken darf nur nach Rücksprache mit dem Jury-Vorsitzenden geworben werden.

Ausschüsse Antiinfektive Therapie, Intensivmedizin und klinische Ernährung, Onkologie, Pädiatrie und Psychiatrie, Neurologie und Gerontopsychiatrie der ADKA e.V.

Anlage: Einzureichende Dokumente

  • Manuskript/Sonderdruck
  • Kurzfassung der Arbeit
  • Begründung des Einreichens
  • Erklärung zu möglichen Interessenkonflikten durch alle Autoren
  • Curiculum vitae aller Autoren
  • Literaturverzeichnis (falls nicht schon Teil der Arbeit)
  • Erklärungen aller Autoren, dass die eingereichte Arbeit selbst verfasst wurde

Alle Dokumente sind in elektronischer Form einzureichen.