Mit der aktuell in Vorbereitung befindlichen Krankenhausreform plant das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) grundlegende Änderungen in der Struktur der Krankenhausfinanzierung. In einem Eckpunktepapier vom 10.07.2023 hat das BMG bereits dargelegt, dass u.a. das System der Fallpauschalen beendet werden soll und Kliniken nun neu Vorhaltepauschalen für das Vorhalten bestimmter Leistungen erhalten sollten .
Ausgehend vom Krankenhausplan des Landes Nordrhein-Westfalen werden in sogenannten Leistungsbereichen und Leistungsgruppen Mindestvoraussetzungen zur Vorhaltung von Geräten sowie Struktur- und Prozesskriterien festgelegt.
Hierzu hat die ADKA am 29.09.2023 Stellung bezogen.