Die Landesverbände
Jeder Apothekerkammer-Bezirk in Deutschland bildet räumlich einen ADKA-Landesverband. Diese haben ihre eigenen Landesvorstände und Landesvorsitzenden, sind aber rechtlich unselbständige Untereinheiten des Verbands. Manche Landesverbände haben sich auch in unterschiedlicher Intensität zu größeren Landesverbandsgruppen mit gemeinsamen Tagungen zusammengeschlossen.
Der Bundesvorstand besteht aus den Vorsitzenden der Landesverbände und aus dem Präsidium. Dieses Gremium entscheidet über alle wichtigen Geschäftsprozesse, sofern eine solche Entscheidung nicht der jährlich stattfindenden Mitgliederversammlung als höchstem Entscheidungsgremium vorbehalten ist.
Der Landesverband Baden-Württemberg vertritt zur Zeit etwa 350 Krankenhausapotheker*innen in 52 Krankenhausapotheken.
Der Landesverband Bayern vertritt zur Zeit etwa 340 Krankenhausapotheker*innen in 54 Krankenhausapotheken.
Der Landesverband Berlin vertritt zur Zeit etwa 80 Krankenhausapotheker*innen in 14 Krankenhausapotheken.
Der Landesverband Brandenburg vertritt zur Zeit etwa 70 Krankenhausapotheker*innen in 13 Krankenhausapotheken.
Der Landesverband Hamburg vertritt zur Zeit etwa 80 Krankenhausapotheker*innen in 4 Krankenhausapotheken.
Der Landesverband Hessen vertritt zur Zeit etwa 140 Krankenhausapotheker*innen in 23 Krankenhausapotheken.
Der Landesverband Mecklenburg-Vorpommern vertritt zur Zeit etwa 55 Krankenhausapotheker*innen in 9 Krankenhausapotheken.
Der Landesverband Niedersachsen und Bremen vertritt zur Zeit etwa 200 Krankenhausapotheker*innen in 31 Krankenhausapotheken.
Der Landesverband Nordrhein-Westfalen vertritt zur Zeit etwa 520 Krankenhausapotheker*innen in 91 Krankenhausapotheken.
Die Landesverbände Rheinland-Pfalz und Saarland arbeiten eng zusammen. Innerhalb der Verbände werden pro Bundesland eine Vorsitzende bzw. ein Vorsitzender und ihre Stellvertreter gewählt. Die Schriftführer*innen sowie die Fortbildungsbeauftragten kommen jeweils aus einem der beiden Nachbarländer. Der Landesverband Rheinland-Pfalz / Saarland vertritt zur Zeit etwa 130Krankenhausapotheker*innen in 36 Krankenhausapotheken.
Rheinland-Pfalz
Saarland
Der Landesverband Sachsen vertritt zur Zeit etwa 140 Krankenhausapotheker*innen in 20 Krankenhausapotheken.
Der Landesverband Sachsen-Anhalt vertritt zur Zeit etwa 55 Krankenhausapotheker*innen in 14 Krankenhausapotheken.
Der Landesverband Schleswig-Holstein vertritt zur Zeit etwa 70 Krankenhausapotheker*innen in 10 Krankenhausapotheken.
Der Landesverband Thüringen vertritt zur Zeit etwa 60 Krankenhausapotheker*innen in 16 Krankenhausapotheken.