Werden Sie ADKA-Mitglied
Ihre fachliche Leistung erbringen Sie in hervorragender Weise vor Ort. Für die Rahmenbedingungen engagiert sich Ihr Berufsverband, die ADKA. Sie vertritt als einziger Verband singulär die Interessen der Krankenhausapotheker*innen gegenüber Verbänden, Gesellschaft und Politik.
Gute Pharmazie im Krankenhaus braucht Sie als engagierte Kollegin bzw. engagierten Kollegen und Sie brauchen die Rahmenbedingungen, die Ihre Entfaltung ermöglichen.
Ein Verband ist immer so stark wie seine Nachhaltigkeit im Berufsstand. Bereits rund 80% der deutschen Krankenhausapotheker*innen sind Mitglied in der ADKA und geben dem Verband den notwendigen Rückhalt. Werden auch Sie Mitglied der ADKA!
Als Apotheker*in, die als Angestellte bzw. der als Angestellter des Krankenhauses oder dessen Träger in der Klinik arbeitet, können Sie die ordentliche Mitgliedschaft beantragen.
Mit der Mitgliedschaft sind für Sie zusätzliche Vorteile verbunden:
- Jeden Monat erhalten Sie kostenlos Ihr persönliches Exemplar der Zeitschrift Krankenhauspharmazie
- Schneller Informationsaustausch mit Kollegen über die Mailingliste ADKA-intern
- Zugang zum internen Teil der ADKA-Homepage mit vielfältigen Downloads
- Vergünstigte Teilnahme an ADKA-Fortbildungsveranstaltungen sowie Kongressen, Workshops und Seminaren
- Bezug des ASHP-Literaturangebots (American Society of Healthcare Pharmacists) zum Mitgliederpreis
- Teilnahmemöglichkeit an speziellen Förderprogrammen z.B. für junge Führungskräfte
- Aktuelle Informationen über die politische Arbeit von ADKA-Präsidium und Vorstand
- Serviceleistung durch die fachliche Arbeit der Ausschüsse und Arbeitsgruppen
- Kostenlose Zertifikatsausstellung: zertifizierte Fortbildung Klinische Pharmazie
Als Apotheker*in, die bzw. der von einem Krankenhaus oder dessen Träger angestellt ist, können Sie die ordentliche Mitgliedschaft beantragen.
Mitgliedsbeitrag | 195€ |
Mitgliedsbeitrag ermäßigt * bei einem Arbeitsverhältnis bis zur Hälfte (50%) der regulären Wochenarbeitszeit | 148€ |
Und noch etwas: Bei einem Beitritt in der zweiten Jahreshälfte entfällt der Jahresbeitrag für das laufende Jahr.